Moskauer Terrorjustiz

Willkür statt Recht - Russischer Soldat (3.v.l.) vor dem Militärgericht der Garnison von Kaliningrad 2022

In Russland sind Militärgerichte ein wichtiges Instrument der Repression. Zwei neue Internetseiten zeigen, wie sie einst auch in Deutschland Tausende Menschen aburteilten.

Von Hubertus Knabe

vgwort

Russische Militärgerichte haben derzeit viel zu tun: Seit Putins sogenannter Teilmobilisierung im September 2022 haben sie mehr als 7000 Soldaten wegen Fahnenflucht verurteilt. Auch Dutzende ukrainische Kriegsgefangene, darunter Köchinnen aus dem Asow-Regiment, mussten sich wegen „Organisation und Mitwirkung in einer terroristischen Vereinigung“ verantworten. Im Mai verhängte ein Militärgericht in Chabarowsk gegen den Kriegsgegner Angel Nikolajew 15 Jahre Haft wegen „Terrorismus“. Aus Protest gegen die Einberufungen soll er zwei Flaschen mit einer brennenden Flüssigkeit ins Fenster des örtlichen Rekrutierungsbüros gestellt haben.

Militärgerichte haben in Russland eine lange Tradition. Schon im Zarenreich sorgten uniformierte Richter für die Einhaltung von Disziplin in der Armee. In der Sowjetunion mutierten sie zu einem Instrument willkürlicher Verfolgungen, denen Tausende hohe Offiziere zum Opfer fielen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges saßen sowjetische Militärtribunale auch über zahlreiche Deutsche zu Gericht. Sie verfolgten nicht nur deutsche Kriegsverbrechen, sondern urteilten auch etwa 35.000 Zivilisten ab. Die in Berlin, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar ansässigen Militärgerichte sollten den Massenverhaftungen der sowjetischen Geheimpolizei einen legalen Anstrich geben.

35.000 deutsche Zivilisten abgeurteilt – Schauprozess vor dem Sowjetischen Militärtribunal Berlin-Pankow 1948 (1)

3631 hingerichtete Deutsche

Bis vor wenigen Jahren war die Abkürzung „SMT“ für diese Militärtribunale den meisten historisch Interessierten ein Begriff. Nach dem Ende der DDR waren zahlreiche Augenzeugenberichte erschienen, die den Ablauf der oft nur wenige Minuten dauernden Verhandlungen beschrieben. Forscher, insbesondere des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts und der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, suchten in Zusammenarbeit mit russischen Behörden nach Dokumenten und legten genaue Untersuchungen vor. Danach wurden die meisten Angeklagten zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt, ganze 3.631 Personen, darunter fünf Beteiligte am Aufstand vom 17. Juni, wurden hingerichtet.

Fragt man heute Google oder ChatGPT, was „SMT“ bedeutet, erfährt man davon nichts. Stattdessen werden Auflösungen diverser englischer Begriffe präsentiert. Ein Grund dafür dürfte sein, dass ein Großteil des Wissens über die sowjetischen Militärgerichte in Büchern verpackt ist, die von den Web-Crawlern der Suchmaschinen nur selten erfasst werden. Die Lücke wird durch Defizite der deutschen Erinnerungskultur verstärkt. Der sowjetische Nachkriegsterror, den der ehemalige Moskauer Spiegel-Korrespondent Christian Neef in seinem Buch „Das Schattenregime“ unlängst noch einmal beschrieben hat, spielt darin kaum mehr eine Rolle . Beides begünstigt ein naives Russland-Bild, das paradoxerweise vor allem in den östlichen Bundesländern grassiert.

Vor diesem Hintergrund kommt zwei neuen Internet-Seiten Bedeutung zu, die an eben diese Verfolgungen erinnern. Die eine präsentiert die Namen und Biographien von 928 Menschen, die zwischen 1950 und 1953 in Ostdeutschland von sowjetischen Militärtribunalen zum Tode verurteilt und in Moskau erschossen wurden. Da die Leichen anschließend verbrannt wurden und die Asche in ein namenloses Massengrab auf dem Friedhof Donskoje kam, trägt die Seite die Webadresse: https://donskoje1950-1953.de/. Die Website ist die digitale „Übersetzung“ eines Totenbuches, das erstmals 2005 erschien.

Die andere Website dokumentiert Lebensläufe von bislang 289 Deutschen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 24. Oktober 1955 durch sowjetische Militärtribunale abgeurteilt wurden. Sie deckt nicht nur einen größeren Zeitraum ab, sondern befasst sich auch mit denen, die zu Lagerhaft verurteilt wurden, wobei ausschließlich Personen aufgeführt werden, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden. Die Einträge sind ausführlicher und sollen weiter ergänzt werden, zu finden sind sie unter der Webadresse: https://verurteiltundvergessen.de/.

Beiden Internetseiten ist gemeinsam, dass sie mit einer interaktiven Deutschlandkarte starten, auf denen die Wohnorte der Verurteilten markiert sind. Durch Klicken auf einzelne Regionen erfährt man, wer dort abgeurteilt wurde. Über die Namen gelangt man dann zu einer Kurzbiografie, die unter anderem den Tag der Verhaftung, der Verurteilung und gegebenenfalls der Rehabilitierung nennt. In Anlehnung an eine Initiative der in Russland inzwischen verbotenen Menschenrechtsorganisation Memorial, das letzte Wohnhaus Hingerichteter mit einer Tafel zu kennzeichnen, nennt „Verurteilt und vergessen“ auch die letzte Anschrift der Opfer.

Zwei Schicksale aus Potsdam

Klickt man zum Beispiel auf die brandenburgische Hauptstadt Potsdam, stößt man auf den Schriftsteller Horst Bienek, der seinen Wohnsitz ausgerechnet in der von König Friedrich Wilhelm III angelegten Russischen Kolonie 11 hatte. Im November 1951 wurde der damals 21-jährige verhaftet und vier Monate später wegen „antisowjetischer Hetze“ und „Spionage“ zu 20 Jahren Lager verurteilt. Da er ein Meisterschüler Bertolt Brechts war, sollte der sich nach einer Versammlung des Berliner Ensembles für ihn einsetzen. Doch Brecht lehnte ab und Bienek kam in ein Arbeitslager im sowjetischen Workuta.

Zu 20 Jahren Lager verurteilt – Jugendfoto des Brecht-Schülers und Schriftstellers Horst Bienek

Erst 1955, nach dem Moskau-Besuch Konrad Adenauers, kam der Schriftsteller wieder frei. Einige Gedichte, die er im Lager auf Toilettenpapier geschrieben hatte, konnte er in Zahnpastatuben nach Deutschland schmuggeln. Mehrere Werke – insbesondere „Traumbuch eines Gefangenen“„Die Zelle“ und das posthum erschienene „Workuta“ – reflektierten später seine Hafterfahrungen, die auch in seinem im Oktober erscheinenden Tagebuch eine Rolle spielen. Erst 1994, vier Jahre nach seinem Tod, rehabilitierte ihn die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft, da weder die Übergabe eines frei verkäuflichen Adressbuches noch das Lesen West-Berliner Zeitungen eine Straftat gewesen sei.

In Potsdam lebte auch der CDU-Politiker Erwin Köhler, der dort im Dezember 1946 zum zweiten Bürgermeister gewählt worden war. Unter dem Eindruck einer Verhaftungswelle in der Brandenburgischen CDU trat er Anfang März 1950 zurück, doch kurz darauf wurden er und seine Frau Charlotte ebenfalls festgenommen. Unter Folter wurden sie zu Geständnissen gezwungen, die sie später zurücknahmen. Ungeachtet dessen verurteilte sie das Militärgericht wegen „Spionage“ und „konterrevolutionärer Agitation und Propaganda“ zum Tode. Wie brutal die sowjetische Geheimpolizei vorgegangen sein muss, zeigt das Schicksal des CDU-Fraktionschefs im Brandenburgischen Landtag, Frank Schleusener, der mit Köhler zusammen verhaftet worden war und nach sechstägiger Haft seinen Verletzungen erlag.

Nach der Verurteilung wurde Erwin Köhler zusammen mit seiner Frau nach Moskau deportiert und dort am 20. Februar 1951 erschossen; Charlotte Köhler erlitt am 10. April dasselbe Schicksal. Ihre Kinder erhielten erst nach Jahren eine Todeserklärung. 1992 rehabilitierte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft das Ehepaar, denn die „Schuld“ des CDU-Politikers habe allein darin bestanden, dass er bei Dienstreisen nach Ost-Berlin mit der S-Bahn durch die Westsektoren gefahren sei.

Kein Verteidiger, keine Rechtsmittel

Die beiden Fälle stehen exemplarisch für das Schicksal Tausender Verurteilter. Die Verfahren vor den Militärgerichten hatten mit rechtsstaatlichen Prozessen nichts zu tun. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, Verteidiger und Entlastungszeugen waren nicht zugelassen, Rechtsmittel konnten nicht eingelegt werden. Nur bei Todesurteilen wurde manchmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Verurteilten ein Gnadengesuch einreichen könnten, dem jedoch selten entsprochen wurde.

Die Fälle Bienek und Köhler zeigen aber auch das unterschiedliche Vorgehen der beiden Websites. Während die über die Erschossenen nur vergleichsweise knapp deren Biografien referiert, liefert das Portal „Verurteilt und Vergessen“ mehr Hintergrundinformationen. Es fordert zudem dazu auf, weiteres Material bereitzustellen. Dabei präsentiert es ausschließlich Verfolgte, die von Russland rehabilitiert worden sind, was angesichts der unter Putin immer restriktiver gewordenen Rehabilitierungspraxis nicht unproblematisch ist.

Dass es bislang keine Website gibt, auf der man alle Verurteilten findet, ist durchaus symptomatisch für die Aufarbeitung des Kommunismus in Deutschland. Das Thema wird nicht als gesamtstaatliche Aufgabe angesehen. Dazu passt, dass es noch eine dritte Website mit interaktiver Deutschlandkarte gibt, die ausschließlich Stasi-Häftlinge vorstellt. Das dahinter liegenden Projekt, das ursprünglich sämtliche politischen Gefangenen erfassen sollte, musste im vergangen Jahr abgebrochen werden, weil das FDP-geführte Forschungsministerium es nicht verlängern wollte.

Willkürliche Verhaftungen, Folter und extrem lange Strafen bestimmen heute wieder die Praxis der russischen Militärjustiz. Es ist nur ein schwacher Trost, dass vielleicht auch dieser Opfer eines Tages öffentlich gedacht wird.

Bildnachweis
(1) Bundesarchiv; ADN-Zentralbild Bild 183-S79652

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