Deutschland eifrig Spitzelland

An jeder Ecke ein Spitzel - Werbeplakat des Deutschen Spionagemuseums in Berlin 2019

Die Bundesregierung lässt in Deutschland über 100.000 Meldestellen einrichten, bei denen Beschäftigte Hinweise auf Straftaten melden können. Vorgeschrieben ist dies im neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz könnte eine Welle von Denunziationen auslösen.

Von Hubertus Knabe

vgwort

Der Satz erinnert an eine Stasi-Richtlinie: „Die Personen, die in einer Meldestelle für die Entgegennahme von Meldungen zuständig sind, dokumentieren alle eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots.“ Die Anordnung stammt indes nicht aus der Feder Erich Mielkes, sondern aus einem Gesetz des Deutschen Bundestages. Rund 90.000 Unternehmen sowie Tausende öffentliche Einrichtungen müssen danach sogenannte Meldestellen einrichten, bei denen Beschäftigte Vorgänge melden können, die ihrer Ansicht nach gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wird in Deutschland in diesen Wochen ein neues Meldesystem für Hinweise auf Straftaten aufgebaut. Arbeitgebern, die sich nicht daran beteiligen, droht eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro. Zusätzlich bilden Bund und Länder sogenannte externe Meldestellen, die betriebsübergreifend ihre Dienste anbieten. Die über 100.000 neuen Meldestellen sollen nicht nur passiv Meldungen entgegennehmen, sondern auch eigene Untersuchungen durchführen. Auf diese Weise entsteht ein neuer, riesiger Ermittlungsapparat, der weder im Grundgesetz noch in den Verfassungen der Länder vorgesehen ist.

Vorgeschrieben ist all dies im neuen Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli in Kraft getreten ist. Danach muss, wer mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt, eine separate Stelle einrichten, an die man im Arbeitsleben beobachtete Straftaten melden kann. Jede Stelle muss dazu eigene Meldekanäle betreiben, über die Informanten schriftlich, mündlich oder telefonisch berichten können. Die Meldestellen stehen nicht nur den eigenen Mitarbeitern offen, sondern auch anderen Personen.

Meldekanäle für Informanten – Webseite der zentralen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (Screenshot)

Unter Bezugnahme auf das Gesetz trat am 11. August auch eine Verordnung über die Schaffung einer zentralen Meldestelle des Bundes in Kraft. Diese soll Personen beraten, die „in Erwägung ziehen, eine Meldung zu erstatten.“ Außerdem steht sie denjenigen zur Verfügung, die sich nicht an die Meldestelle im eigenen Unternehmen wenden wollen. Im Internet stellt die Bundesstelle dazu eigene Meldekanäle zur Verfügung, die ab dem 1. Juli 2024 auch die anonyme Kommunikation mit Informanten erlauben sollen. Die Bundesstelle verfügt über 22 Mitarbeiter und kostet den Steuerzahler jährlich rund fünf Millionen Euro.

Arbeitgeber als Hilfspolizei

Der Anstoß für das neue Meldesystem kam aus Brüssel. Auf Vorschlag der EU-Kommission verabschiedete das Europäische Parlament 2019 eine Richtlinie zum Schutz von sogenannten Whistleblowern. Die Mitgliedsstaaten sollten sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführen. Doch während Frankreich und Österreich nur das Nötigste übernahmen, machte die Ampel-Regierung daraus ein 19-seitiges, detailversessenes Mammutwerk.

Den Inhalt der Richtlinie weitete die Bundesregierung dabei massiv aus. Ziel der EU war es nämlich nur, das Unionsrecht besser durchzusetzen, und Personen, die Verstöße dagegen melden, wirkungsvoll zu schützen. Das deutsche Gesetz macht dagegen private und öffentliche Arbeitgeber zu einer Art Hilfspolizei. Die Meldestellen müssen nicht nur Hinweise auf Straftaten aller Art, sondern auch auf eine Fülle anderer Delikte verfolgen. Sogar für Äußerungen von Beamten, „die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen,“ sind sie zuständig.

Meldung verfassungswidriger Äußerungen von Beamten – Bayerische Polizisten bei einer Geschwindigkeitskontrolle (1)

Bei der Abfassung des Gesetzes war die Bundesregierung sichtlich bemüht, es potentiellen Informanten leicht zu machen. Das Geschäftsgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Sozialgeheimnis wurden für sie außer Kraft gesetzt. Einzige Bedingung ist, dass der Informant „hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Weitergabe oder die Offenlegung des Inhalts dieser Informationen notwendig ist, um einen Verstoß aufzudecken“. Auch anonyme Hinweise sollen die Meldestellen bearbeiten.

Repressalien gegen Informanten – vom Gesetz euphemistisch als „Hinweisgeber“ bezeichnet – sind hingegen verboten. Wer gegen diese Auflage verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch Falschmeldungen sollen straflos bleiben. Theoretisch muss der Informant zwar den dadurch entstandenen Schaden ersetzen, doch nur wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte. Da die Meldestellen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und der Schaden einer falschen Aussage schwer zu bemessen ist, dürfte die Durchsetzung eines solchen Anspruchs in der Praxis kaum möglich sein.

Informanten genießen zudem einen weitgehenden Kündigungsschutz. Behauptet nämlich ein Beschäftigter, dass seine berufliche Benachteiligung aufgrund einer Meldung erfolgte, muss ihm der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Von Kündigung oder Abstieg bedrohte Arbeitnehmer könnten deshalb versucht sein, schnellstmöglich eine Meldung einzureichen – und dann zu behaupten, diese sei die Ursache der Maßnahme.

Weitgehender Kündigungsschutz für Informanten – Gebäude der Agentur für Arbeit in Regensburg (2)

Die neue Meldestellen-Industrie

Das neue Gesetz stellt den vorläufigen Höhepunkt einer schon länger anhaltenden Entwicklung dar: Immer häufiger animiert der deutsche Staat seine Bürger, unliebsame Mitbürger anzuschwärzen. Während das Strafgesetzbuch aus gutem Grund ausschließlich vorschreibt, geplante schwere Straftaten anzuzeigen, damit diese noch verhindert werden können, hat sich in Deutschland mittlerweile eine regelrechte Meldestellen-Industrie entwickelt.

Seit anderthalb Jahren betreibt zum Beispiel das Bundeskriminalamt eine Zentrale Meldestelle für sogenannte Hasspostings im Internet. Im Juli 2022 richtete die nordrhein-westfälische Landesregierung vier Meldestellen ein, die „Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen“ sollen. Auch Hessen und Baden-Württemberg betreiben derartige Stellen. Darüber hinaus unterhalten zahlreiche NGOs private Internet-Portale, bei denen man Hate Speech, Menschenfeindlichkeit, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit oder Anti-Feminismus melden kann. Die „Petz-Portale“, wie sie von Kritikern genannt werden, arbeiten praktisch alle auf Kosten des Staates.

Diese Entwicklung ist umso erstaunlicher, als ähnliche Portale noch 2018 auf heftige Kritik stießen. Die Hamburger AfD-Fraktion hatte damals im Internet die Möglichkeit eröffnet mitzuteilen, wenn sich Lehrer politisch nicht neutral verhielten. Auch in anderen Bundesländern richtete die AfD solche Seiten ein. Die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kritisierte das Vorgehen mit den Worten: „Organisierte Denunziation ist ein Mittel von Diktaturen.“ Ähnlich äußerte sich die Ehefrau von Olaf Scholz, Britta Ernst (SPD), die damals Bildungsministerin von Brandenburg war. Ihr zufolge fühlten sich gerade in den ostdeutschen Bundesländern viele „zu Recht an Stasi-Überprüfungsmethoden erinnert“. Datenschutzbeauftragte mehrerer Länder untersagten der AfD daraufhin den Betrieb der Seiten.

Fühlte sich an Stasi-Überprüfungsmethoden erinnert – Ex-Bildungsministerin Britta Ernst (r) beim G7-Treffen 2022 (3)

Tatsächlich ist es von der Meldung zur Denunziation nur ein kleiner Schritt, wie Untersuchungen zeigen. Wer einem Vorgesetzten, Arbeitskollegen oder Lieferanten Straftaten vorwirft, aber den Weg zur Polizei scheut, hat dafür nämlich häufig private Motive: Manche erhoffen sich persönliche Vorteile, andere wollen sich für etwas rächen, viele suchen schlicht nach Anerkennung. Auch Schadenfreude – ein Wort, das es nur im Deutschen gibt – kann eine Rolle spielen.

Kriminologen haben deshalb schon vor Jahren vor dem Missbrauch von Online-Strafanzeigen gewarnt. Die leichte Handhabung führe nicht nur zu einem Anstieg der Meldungen. Sie verleitete auch dazu, spontan und emotional, womöglich sogar unter Alkoholeinfluss, zu agieren. Strafbare Merkmale könnten dadurch überbetont oder erfunden werden. Verstärkend wirke, dass man keinem Polizeibeamten mehr gegenüber sitze, der einen über die Folgen einer Falschaussage belehre. „Die Falschanzeige zur Schädigung eines anderen wird wegen der angenommenen größeren Anonymität wahrscheinlicher,“ resümierte der Strafrechtler Jens Puschke. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kam die Datenschützerin Marie-Theres Tinnefeld, die insbesondere die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben, kritisierte. Für den Whistleblower berge sie die Versuchung, „wissentlich oder nachweislich unrichtige Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die anderen Mitarbeitern oder dem Ruf des Unternehmens schaden.“

„Hinweisgeber“ im Nationalsozialismus und in der DDR

Deutschlands historische Erfahrungen bestätigen diese Warnungen. Die Folgen privater Anzeigen sind insbesondere für das NS-Regime gut erforscht. Ob „Rassenschande“, „Wehrkraftzersetzung“ oder „heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“ – fast immer wurden die entsprechenden Verfahren durch freiwillige Mitteilungen initiiert. Die meisten Informanten zogen es dabei vor, sich an die Zellen-, Block- oder Kreisleiter der NSDAP statt an die Polizei zu wenden. „Auf diese Weise gelang es den Machthabern, in die Privatsphären einzudringen und in engsten Kreisen gegenseitiges Misstrauen zu erzeugen,“ schreibt Karol Sauerland in seinem Buch „30 Silberlinge“. Den meisten Denunziationen hätten dabei persönliche Motive zugrunde gelegen.

Meist persönliche Motive – Stolperstein für den wegen „Wehrkraftzersetzung“ hingerichteten Arzt Karl-Wilhelm Meyer-Albrand (4)

Die Flut der Denunziationen war selbst den NS-Führern zu viel. Wiederholt warnte die Gestapo vor einem Anheizen der Meldebereitschaft. Denn wenn der Staat massenhaft für die Austragung persönlicher Konflikte instrumentalisiert wird, fehlen ihm die Kapazitäten, gegen die aus seiner Sicht tatsächlich gefährlichen Personen zu ermitteln. Als Reinhard Heydrich dem Ministerrat 1939 eine Verordnung vorlegte, die alle Deutschen dazu verpflichten sollte, jede wahrgenommene Straftat zu melden, stieß er deshalb auf einhellige Ablehnung. Sogar Joseph Goebbels meinte, durch die Verordnung „würde ein Denunziantentum gezüchtet werden, gegen das die Bestrafung der falschen Anzeige nur ein unvollkommenes Abwehrmittel bietet“.

In der DDR waren Denunziationen stärker geächtet als im Nationalsozialismus. „Ehepartner denunzierten sich nur im Ausnahmefall untereinander, auch die Bindungen zwischen Kindern und Eltern wirkte in der Regel stark und nachhaltig,“ heißt es in einer Studie der Historikerin Anita Krätzner-Ebert. Die Machthaber entwickelten daher ein ausgefeiltes System, selbst Informanten zu rekrutieren und gezielt einzusetzen. Dazu zählten nicht nur die Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi, sondern auch die Abschnittsbevollmächtigten der Polizei, die Hausbuchführer und weitere „Auskunftspersonen“. Die so organisierte Überwachung hatte ein tiefes Misstrauen in der Gesellschaft zur Folge.

Welche Folgen das neue Meldesystem der Bundesregierung haben wird, ist noch nicht abzusehen. Im besten Fall wird es von der Bevölkerung ignoriert. Dann ist es nur eine weitere bürokratische Last für private und öffentliche Arbeitgeber. Im schlechtesten Fall wird es massenhaft genutzt und vergiftet dadurch sukzessive die Sozialbeziehungen. Denn wer bei jeder Tätigkeit und jedem Gespräch daran denken muss, dass einer Meldestelle davon Mitteilung gemacht werden könnte, entwickelt einen Argwohn, wie man ihn sonst nur aus Diktaturen kennt.

Argwohn wie in Diktaturen – NS-Propagandaplakate im ehemaligen Museum des Zweiten Weltkriegs in Natick/USA (5)

Dabei hat schon jetzt eine wachsende Zahl von Bundesbürgern Angst, sich im Alltag offen zu äußern. Bei einer Befragung im Jahr 2021 hatten nur noch 45 Prozent das Gefühl, man könne in Deutschland seine politische Meinung frei sagen – der tiefste Wert seit Jahrzehnten. Die Angst beruhte dabei nicht auf Bestimmungen des Strafgesetzbuches, sondern auf gesellschaftlichen Sanktionen. Diese Unsicherheit dürfte durch das neue Meldesystem weiter verstärkt werden. Am Ende könnte eine Gesellschaft entstehen, die keine Privatheit mehr kennt, sondern sich nach staatlichen Vorgaben selbst kontrolliert.

Bleibt noch die Frage, wer für das neue Meldesystem verantwortlich ist. Die Grünen legten bereits 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das damals noch von der SPD geführte Justizministerium veröffentliche 2020 einen ersten Referentenentwurf für das Gesetz. Nach den Bundestagswahlen im September 2021 präsentierte Justizminister Marco Buschmann (FDP) dann einen eigenen Entwurf. Trotz heftiger Kritik, unter anderem der Bundesrechtsanwaltskammer, beschlossen die Koalitionsfraktionen im Dezember 2022 im Alleingang das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“.

In Kraft treten konnte es damals jedoch nicht. Die unionsregierten Länder stoppten das Gesetz im Bundesrat, weil der Zwang zur Einrichtung anonymer Meldekanäle kleine und mittlere Unternehmen zu sehr belasten würde. Der Vermittlungsausschuss empfahl deshalb geringfügige Änderungen. Endgültig verabschiedet wurde das „Hinweisgeberfördergesetz“, wie es besser heißen müsste, am 11. Mai 2023 – mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Hinweis: Die im Text erwähnten Dokumente lassen sich durch Anklicken der unterstrichenen Passagen im Original anzeigen.

Bildnachweis
(1) VisualBeo / CC BY-SA 3.0
(2) Agentur für Arbeit Regensburg / CC BY-SA 3.0
(3) 首相官邸ホームページ / CC BY 4.0
(4) Tim Rademacher / CC BY-SA 4.0
(5) leewrightonflickr / CC BY 2.0

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