Von wegen gleichberechtigt

Von wegen gleichberechtigt

Der 8. März ist in Berlin seit Neuestem Feiertag – wie in Angola, Burkina Faso oder Weißrussland. Der rot-rot-grüne Senat hat damit eine alte DDR-Tradition wiederbelebt. Dort war der Internationale Frauentag ein Höhepunkt kommunistischer Propaganda. Doch die sozialistische Gleichberechtigung brachte viel Leid mit sich – vor allem für Frauen und Kinder.

Von Hubertus Knabe

Der Text könnte aus dem Parteiprogramm der AfD stammen: „Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft. Sie beruht auf der für das Leben geschlossenen Ehe und auf den besonders engen Bindungen, die sich aus den Gefühlsbeziehungen zwischen Mann und Frau und den Beziehungen gegenseitiger Liebe, Achtung und gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Familienmitgliedern ergeben.“

Doch das Hohelied auf Ehe und Familie stammt aus dem Familiengesetzbuch der DDR. Schon im nächsten Satz hieß es dort: „Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik sind die feste Grundlage für die sozial gesicherte Existenz der Familie.“

Die Wirklichkeit sah freilich anders aus: Die Scheidungsrate der DDR war eine der höchsten der Welt. Und die meisten Kinder bekamen ihre Eltern nur sehr selten zu Gesicht. Denn von klein auf mussten sie zehn oder mehr Stunden in Krippen, Kindergärten oder Schule und Hort verbringen.

Zehn oder mehr Stunden ohne Eltern – DDR-Kinderkrippe in Kaltensundheim 1981 (1)

Nach der Wiedervereinigung berichteten ostdeutsche Frauen, wie schwierig es war, der Familie gerecht zu werden. Hauptgrund dafür war, dass fast alle Frauen berufstätig waren – die meisten in Vollzeit, also wöchentlich 43 ¾ Stunden. Nach Feierabend begann dann die „zweite Schicht“: Kinderabholen, Einkaufen, Haushalt – im Durchschnitt weitere 47 Stunden pro Woche.

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Vor allem das Einkaufen war in der Mangelwirtschaft der DDR eine mühselige Angelegenheit. Hinzukam die schlechte Ausstattung vieler Wohnungen. In 65 Prozent aller Haushalte musste abends erst einmal der Kohleöfen in Gang gebracht werden. Und 18 Prozent hatten kein Bad. Die Produktion der einzigen DDR-Spülmaschine wurde nach zwei Jahren wieder eingestellt.

Land ohne Spülmaschinen – Ausstellung „Die Welt der Frau“ in Ost-Berlin 1956 (2)

Der Wochentag einer Ostdeutschen sah deshalb häufig so aus, dass sie ihre Kinder um 5 Uhr morgens weckte, um 6 Uhr in die Krippe oder den Kindergarten brachte und anschließend bis 16 Uhr arbeitete. Danach musste sie einkaufen, die Kinder wieder abholen, Abendbrot machen, Wäsche waschen, den Nachwuchs ins Bett bringen und den Haushalt in Ordnung bringen – bis sie selbst erschöpft ins Bett fiel.

Arbeitszwang für Frauen

Trotz dieser millionenfachen Erfahrung wird die Lage der Frauen in der DDR in bestimmten politischen Kreisen vielfach verklärt. Auf der Website der Heinrich-Böll-Stiftung findet sich zum Beispiel ein langer Beitrag der Linken-Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg, in dem die Familienpolitik der SED unverblümt zur Nachahmung empfohlen wird. Möglichst viele Kinder müssten in Krippen und Kitas untergebracht werden – erst dann könnten Frauen sich selbst verwirklichen.

Dabei ging es der SED keineswegs um das Wohl der Frauen. Mit massivem Druck wollte sie vielmehr erreichen, dass sich möglichst viele von ihnen als Lohnarbeiterinnen verdingen. Denn in der DDR herrschte ein notorischer Arbeitskräftemangel, für den vor allem die ineffiziente Planwirtschaft und der aufgeblähte Partei- und Staatsapparat verantwortlich waren.

Notorischer Arbeitskräftemangel – Näherinnen im VEB Leipziger Bekleidungswerke „vestis“ 1974 (3)

Schon 1950 legte das “Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau” fest: “Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben oder einer beruflichen Ausbildung und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen; auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird.” Noch weitgehendere Regelungen enthielten das Familiengesetzbuch von 1966 und das Arbeitsgesetzbuch von 1978. Gleichzeitig propagierte die SED unablässig das Idealbild der sozialistischen Frau, die als Traktorfahrerin, Maschinistin oder Chemiefacharbeiterin „ihren Mann steht“. Auf diese Weise wurde die Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR auf 91,2 Prozent hochgetrieben – die höchste Quote der Welt.

Erst der Geburtenknick durch die Anti-Baby-Pille veranlasste die SED zu einer partiellen Kurskorrektur. Unter Parteichef Erich Honecker sollten Frauen nun auch verstärkt dazu motiviert werden, Kinder zu bekommen. Seit 1972 erhielten deshalb Neuverheiratete unter 26 Jahren einen zinslosen Ehekredit von zuletzt 7.000 Mark. Diesen konnte man, wie es in der DDR hieß, “abkindern” – mit dem dritten Kind war der Kredit getilgt. Mütter erhielten außerdem eine Geburtenhilfe in Höhe von zuletzt 1000 Mark, seit 1975 wurde ihnen zudem Kindergeld ausgezahlt.

1976 wurde auch noch das sogenannte Babyjahr eingeführt – eine bezahlte Freistellung für alleinerziehende Mütter von zuletzt zwölf Monaten, die später auf alle Mütter ausgedehnt wurde. Berufstätige Mütter genossen zudem einen einjährigen Kündigungsschutz, einen Schwangerschaftsurlaub von zuletzt 26 Wochen und eine bezahlte Freistellung, wenn das Kind krank war. Bei drei, später zwei Kindern wurde ihre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden reduziert, außerdem gab es drei zusätzliche Urlaubstage. Den monatlichen „Haushaltstag“ für verheiratete Frauen – ursprünglich eine Erfindung der Nationalsozialisten – konnten später auch unverheiratete Mütter in Anspruch nehmen.

Haushaltstag aus dem Nationalsozialismus – Krippenkinder in der Innenstadt von Ilmenau 1981 (4)

Am Ziel der Berufstätigkeit möglichst aller Mütter hielt die SED freilich fest. Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten wurde deshalb großflächig ausgebaut. Am Ende betrug der Versorgungsgrad bei den Krippen 80,2 Prozent und bei den Kindergärten 95,1 Prozent. Für ein Essensgeld von täglich 1,40 Mark (Krippe) oder 35 Pfennig (Kindergarten) wurden die Kinder von sechs bis 18 Uhr betreut. Entsprechend viele Eltern nahmen das Angebot in Anspruch.

Scheidungsrate von 38 Prozent

Diese Maßnahmen werden heute vielfach als Beleg ins Feld geführt, dass die DDR der Bundesrepublik in punkto Gleichberechtigung der Frau überlegen gewesen sei. Dabei wird vergessen, dass es für arbeitsfähige Frauen (und Männer) eine auch strafrechtlich verankerte Pflicht zur Arbeit gab. Paragraph 249 Absatz 1 des DDR-Strafgesetzbuches sah vor: „Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.“ 1973 wurden deshalb rund 14.000 Menschen verurteilt. Längere Phasen der Selbstfindung oder der Mutterschaft, wie sie heute üblich sind, waren in der DDR praktisch unmöglich.

Unmöglich war es auch für junge Paare, das Zusammenleben erst einmal auszuprobieren, bevor sie eine Familie gründeten. Nur wenn sie heirateten und/oder ein Kind bekamen, hatten sie eine Chance, eine Wohnung zu bekommen. Eigene vier Wände gab es in der DDR nämlich nur auf Zuteilung. Das prominenteste Beispiel einer solchen Ehe ist Angela Merkel, die mit 23 Jahren einen Kommilitonen heiratete – und sich bald darauf wieder scheiden ließ. Den Namen ihres Kurzzeitmannes Ulrich Merkel trägt sie immer noch.

Wohnung nur nach Eheschließung – Plattenbauten in Halle an der Saale 1986 (5)

Die meisten DDR-Bürger gingen deshalb bereits mit Anfang Zwanzig den Bund fürs Leben ein und bekamen bald darauf ihr erstes Kind. Doch viele dieser Ehen gingen nach kurzer Zeit wieder zu Bruch – mit all den Folgen für die Kinder. Die Scheidungsquote in der DDR lag zuletzt bei über 38 Prozent. Die materiellen Anreize für Mütter konnten auch nicht verhindern, dass die sogenannte Fertilitätsrate von 2,5 Kindern pro Frau (1965) auf nur noch 1,4 Kinder (1989) abfiel.

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Ein wesentlicher Grund dafür war, dass Mutterschaft und Berufstätigkeit eine enorme Doppelbelastung bedeuteten. Verantwortlich dafür war nicht nur das Verhalten der Männer, sondern auch der sozialistische Staat, der Kinder und Haushalt de facto als Frauensache betrachtete. Nahezu alle familienpolitischen Vergünstigungen – vom Haushaltstag bis zum Babyjahr – standen nämlich nur Frauen zu. Nicht zufällig hieß das schulische Mitteilungsheft in der DDR „Mutti-Heft“.

Das Ungerechte daran war, dass Frauen – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – obendrein meist deutlich weniger verdienten als Männer. Aller Propaganda zum Trotz arbeiteten nämlich die meisten von ihnen in frauentypischen Berufen, die auch im Sozialismus schlechter bezahlt wurden. Da Teilzeitarbeit praktisch nur für Frauen genehmigt wurde, betrugen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern rund 30 Prozent – gut acht Prozent mehr als heute. Auch bei den Renten machte (und macht sich bis heute) diese Ungleichbehandlung bemerkbar.

30 Prozent weniger Gehalt – Näherinnen des VEB Herrenmode in Bischofswerda 1973 (5)

Regieren war Männersache

Auch sonst konnte von Gleichberechtigung keine Rede sein. Trotz der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen lag ihr Anteil in oberen Leitungspositionen unter zehn Prozent, in Top-Führungspositionen sogar unter fünf Prozent. Besonders offensichtlich war dies ausgerechnet bei der SED, die die Gleichberechtigung ständig propagierte: Wie Anna Kaminsky in dem Buch „Frauen in der DDR“ vorrechnet, waren nur 26 von 221 Mitgliedern des letzten Zentralkomitees weiblich. Im Politbüro gab es sogar keine einzige Frau mit Stimmrecht.

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Auch die DDR-Regierung war reine Männersache – mit einer Ausnahme: der Frau von Erich Honecker, die 26 Jahre lang „der“ Minister für Volksbildung war. In der DDR wurde nämlich nicht gegendert. Selbst am Frauentag hielten in der Regel Männer die großen Reden.

„Der“ Minister Margot Honecker – Vizeregierungschef Bruno Leuschner beim Frauentag 1962 (6)

Leidtragende der DDR-Familienpolitik waren neben den Frauen vor allem die Kinder. Die gängige Praxis, sie bereits kurz nach der Geburt für neun oder zehn Stunden in eine Krippe zu geben, war für die Babys oft eine traumatische Erfahrung, wie die Psychoanalytikerin Agathe Israel in ihrem Buch „Krippen-Kinder in der DDR“ eindringlich beschreibt. Viele reagierten darauf mit psychosomatischen Störungen. Auf individuelle Bedürfnisse wurde kaum Rücksicht genommen, weil der Tagesablauf einem zentralen Plan zu folgen hatte – mit festen Zeiten für die Fütterung, das „Töpfen“, das Schlafen, das Spielen oder das Spazierengehen.

Im Zentrum der sozialistischen Erziehung stand dabei die Einordnung ins „Kinderkollektiv“ und das Erlernen von Befehl und Gehorsam, mit wachsendem Alter auch die politische Indoktrination. Insbesondere die Sauberkeitserziehung war rigide. Strafen und Beschämung vor anderen waren keine Seltenheit – etwa indem das Kleinkind mit der Windel ins Gesicht geschlagen wurde. Die staatliche Betreuung bedeutete eine heute kaum noch vorstellbare Entmündigung der Eltern in der Kindererziehung.

„Töpfen“ nach Plan – Kinderkrippe in Ingersleben, Landkreis Erfurt 1958 (7)

Am Ende trug die Familienpolitik der SED sogar mit zum Untergang der DDR bei. Die hohen Sozialausgaben wurden nämlich nicht aus eigener Kraft finanziert, sondern immer mehr durch Auslandskredite. Als Egon Krenz im Oktober 1989 einen Kassensturz anordnete, stellte sich heraus, dass die DDR kurz vor der Pleite stand. Der Chef der Zentralen Plankommission, Gerhard Schürer, prognostizierte: „Allein ein Stoppen der Verschuldung würde im Jahr 1990 eine Senkung des Lebensstandards um 25-30 Prozent erfordern und die DDR unregierbar machen“. Seine Worte sollten nur kurze Zeit später in Erfüllung gehen.

Der Text erschien zuerst in: Die Tagespost vom 20. Februar 2020.

(1) Bundesarchiv, Bild 183-Z0515-029 / CC-BY-SA 3.0
(2) Bundesarchiv, Bild 183-41465-0002 / Hesse, Rudolf; Mihatsch / CC-BY-SA 3.0
(3) Bundesarchiv, Bild 183-N1225-0008 / Raphael (verehel. Grubitzsch), Waltraud / CC-BY-SA 3.0
(4) Bundesarchiv, Bild 183-Z0403-020 / CC-BY-SA 3.0
(5) Bundesarchiv, Bild 183-M1020-022 / Häßler, Ulrich / CC-BY-SA 3.0
(6) Bundesarchiv, Bild 183-91292-0001 / Hesse, Rudolf; Wendorf / CC-BY-SA 3.0
(7) Bundesarchiv, Bild 183-53169-0011 / CC-BY-SA 3.0


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